Meine Betreuungs-Zeiten

Sie können an diesen Tagen der Woche meine Begleitung/Betreuung in Anspruch nehmen :

  • Dienstag bis Freitag - jeweils von 9 – 18 Uhr
  • nach Absprache gerne auch am Abend oder am Wochenende
  • Ich vertrete Sie als Angehörige 1, 2 Mal je 2-3 Stunden pro Woche bzw. nach Bedarf
  • Angehörige werden nach jedem Besuch (z.B. wöchentlich) von mir informiert.

Meine Betreuungs-Gebiete

 

  • meine An-& Abfahrten in der Stadt Konstanz sind : kostenfrei      
  •   nach Litzelstetten - Dingelsdorf - Dettingen berechne ich 10€ An- und Abfahrtskosten                 
  •  nach Allensbach und auf die Reichenau berechne ich 15€ An- und Abfahrtskosten    
  • nach Radolfzell berechne ich 25€ An- und Abfahrtskosten.                                                                   Anfahrtskosten werden in meinem Dienst-Vertrag festgehalten.                                                                     

Erst ab 10 km werden Ausfahrten im Rahmen meiner Begleitung in Rechnung gestellt. 

Die Fahrtkosten pro Km belaufen sich auf 0,50€.

 

 

Meine Konditionen

 

Folgende Konditionen gelten für meine freundliche und kompetente Begleitung/Betreuung :

  1. unser Kennenlern-Gespräch (1 Std.)  ist kostenfrei und unverbindlich
  2. bei regelmässigen Einsätzen                                                                                                                       wochentags :                      9 - 18 Uhr                                 je  36,-€ (inkl. MwSt.)                                                              ab 18 Uhr und Wochenende                        je  46,-€ (inkl.MwSt.)                                                    Zeiten werden nach der 1. Stunde - ½ stündig - abgerechnet.
  3. Organisation und Einkäufe für Sie - außerhalb meiner persönlichen Betreuungszeit - werden ebenfalls ½ stündig abgerechnet.   
  4. Begleitung auf Reisen (bis zu 3 Tagen) – Konditionen bzw. Pauschalpreis gerne auf Anfrage.                                                                                                                                                                                                        

Leistungen zur Entlastung von Angehörigen bei Pflegegrad

 

Ab dem Pflegegrad 2 übernehmen die Pflegekassen die Kosten für meine Betreuung über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI - mit 1.612 € jährlich.

In Kombination mit der Kurzzeitpflege (50% von 1.612 €)  sind dies : 1.612€ +806 € = 2.418€  pro Person und Jahr.

Ich vertrete Sie gerne wochen-, stunden- oder tage-weise. Angehörige werden nach jedem Besuch (z.B. wöchentlich) von mir informiert. Auch wenn Angehörige in den Urlaub gehen, so sende ich regelmässig eine Kurz-Information zu.

                                                                                                                                                                                     

 

Private Zahlung mit Steuerermäßigung

 

Wenn Sie von der Senioren-Assistenz Heike Oberscheid auf privater Basis betreut werden, so können Sie die Kosten für meine Betreuung - mit 20% (max. 4000.-€ im Jahr) - von der Steuer absetzen. Fragen Sie gerne Ihren Steuerberater.

                                                                                                                                                                                                                                   

 

Meine Vertretung bei Urlaub und Krankheit

 

Bei geplanten und ungeplanten Ausfällen, wie Urlaub oder Krankheit, informiere ich Sie selbstverständlich rechtzeitig bzw. umgehend und biete Ihnen eine Vertretung an.